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   BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92   

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BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92 (https://dejure.org/1992,7301)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1992 - 2 StR 465/92 (https://dejure.org/1992,7301)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 2 StR 465/92 (https://dejure.org/1992,7301)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen für die Berechnung der Tatzeitalkoholkonzentration bei einem Angeklagten - Zugrundelegung von Trinkmengenangaben eines Angeklagten durch den Tatrichter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeitalkoholkonzentration unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29, 32; 37, 231, 238; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4, 10; § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 12, 15, 17).

    Nur wenn Zweifel verbleiben, ob die angegebene Trinkmenge möglicherweise doch in vollem Umfang oder teilweise zutreffend sein kann, gebietet es der Zweifelssatz, die Trinkmengen den weiteren Überlegungen zugrundezulegen (vgl. BGHSt 37, 238 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 117/90]/239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 20 und 22).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeitalkoholkonzentration unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29, 32; 37, 231, 238; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4, 10; § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 12, 15, 17).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Die Urteilsformel ist jedoch dahin zu berichtigen, daß die Kennzeichnung als fortgesetzte Handlung entfällt, da dies nicht in den Urteilstenor aufzunehmen ist (vgl. BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Nur wenn Zweifel verbleiben, ob die angegebene Trinkmenge möglicherweise doch in vollem Umfang oder teilweise zutreffend sein kann, gebietet es der Zweifelssatz, die Trinkmengen den weiteren Überlegungen zugrundezulegen (vgl. BGHSt 37, 238 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 117/90]/239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 20 und 22).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeitalkoholkonzentration unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29, 32; 37, 231, 238; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4, 10; § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 12, 15, 17).
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Bei alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ist die Möglichkeit der Versagung der Strafmilderung gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten, insbesondere Gewaltdelikte, zu begehen und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeitalkoholkonzentration unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29, 32; 37, 231, 238; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4, 10; § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 12, 15, 17).
  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Bei alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ist die Möglichkeit der Versagung der Strafmilderung gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten, insbesondere Gewaltdelikte, zu begehen und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Bei alkoholbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ist die Möglichkeit der Versagung der Strafmilderung gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten, insbesondere Gewaltdelikte, zu begehen und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 9, 14, 16, 19).
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Berechnung aufgrund festgestellter oder nicht zu widerlegender Trinkmengen die Tatzeitalkoholkonzentration unter Zugrundelegung eines stündlichen Abbaues von 0, 1 %o und eines Resorptionsdefizits von 10 % zu ermitteln (BGHSt 34, 29, 32; 37, 231, 238; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 4, 10; § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 12, 15, 17).
  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 362/89

    Anforderungen an Verteidigung gegen Änderung des Konkurrenzverhältnisses von

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 566/88

    Versagung der Strafmilderung wegen Kenntnis des Täters von seiner

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 558/91

    Berücksichtigung des trotz Kenntnis der aggressionsfördernden Wirkung erfolgten

  • BGH, 13.09.1995 - 2 StR 428/95

    Verminderte Schuldfähigkeit - Alkohol - Actio libera in causa -

    Hat dieser den geistig-seelischen Ausnahmezustand durch übermäßigen Alkoholgenuß selbstverantwortlich herbeigeführt, so kann ihm dies als schulderhöhendes Moment - unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen actio libera in causa - angelastet werden, wenn er mit der Begehung der ihm jetzt angelasteten oder einer ihr vergleichbaren Tat hätte rechnen müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1, 2, 4; Strafrahmenverschiebung 14; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1992 - 2 StR 465/92 undvom 6. Oktober 1992 - 1 StR 574/92).
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